Folgender Brief  vom LKV wird für die Mitglieder der KSGH an dieser Stelle bekanntgegeben.
Bei Rückfragen zum System und der Anwendung wenden Sie sich bitte nur direkt an den LKV.

Liebe Dauergäste,
liebe Nutzerinnen und Nutzer unserer Verbandsanlage,

wir haben das neue elektronische Parkticket- und Tagesbesucherticket-System für unsere Verbandsanlage umgesetzt.
Damit möchten wir die Anmeldung von Fahrzeugen sowie von Tages- und Übernachtungsgästen für alle Beteiligten einfacher, transparenter und verlässlicher gestalten.

In diesem Zusammenhang möchten wir einige wichtige Regelungen erläutern:

Die Parkflächen im Binsenweg, an der Meerstraße sowie auf dem Hauptgelände unserer Verbandsanlage sind keine öffentlichen Parkplätze.
Es handelt sich um private Parkflächen des Landes-Kanu-Verbandes Niedersachsen e. V. Dies ist an den Zufahrten und Parkflächen entsprechend ausgeschildert.

Aus der Einführung des elektronischen Systems kann daher keinesfalls geschlossen werden, dass auf diesen Flächen nun öffentliches Parken möglich ist.
Geändert hat sich ausschließlich das Anmeldeverfahren: Anstelle der früheren persönlichen Registrierung beim Verwalter beziehungsweise der zuletzt über Del Mar erfolgten Anmeldung wird die Park- und Besuchsberechtigung nun elektronisch erfasst. Der Kreis der berechtigten Nutzer wird dadurch nicht erweitert.

Eine Parkberechtigung besteht nur, wenn

* für das Fahrzeug eine gültige Jahresparkmarke vorliegt oder
* das Fahrzeug ordnungsgemäß über das elektronische System registriert und damit ein gültiges Parkticket gelöst wurde.

Die Jahresparkmarke wird ausschließlich in Verbindung mit einem bestehenden Nutzungsvertrag ausgegeben. Sie kann nicht unabhängig von einem Nutzungsvertrag erworben werden.
Wir weisen darauf ausdrücklich hin, da es hierzu wiederholt Nachfragen von Personen gegeben hat, die keinen Nutzungsvertrag mit dem Landes-Kanu-Verband Niedersachsen abgeschlossen haben.

Das neue elektronische System dient der Buchung von Parktickets sowie von Tagesbesucher- und Übernachtungstickets.

Dabei ist zwischen den unterschiedlichen Berechtigungen und Gebühren zu unterscheiden:

DKV-Mitglieder müssen für einen Tagesbesuch keine Tagesbesuchergebühr entrichten. Für sie ist daher keine Buchung eines Tagesbesuchertickets über 0,00 Euro erforderlich.
Nutzen DKV-Mitglieder jedoch einen der Parkplätze der Verbandsanlage, ist unabhängig von der Befreiung von der Tagesbesuchergebühr ein gültiges Parkticket erforderlich und die entsprechende Parkgebühr zu entrichten.

Für sonstige Tagesbesucher ist das vorgesehene Tagesbesucherticket über das elektronische System zu buchen.

Übernachtungsgäste sind ausnahmslos anzumelden und über das neue System zu erfassen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie mit einem eigenen Fahrzeug anreisen oder bei einem bereits anwesenden Nutzer übernachten. Wird zusätzlich ein Fahrzeug auf der Verbandsanlage abgestellt, muss auch für dieses eine gültige Parkberechtigung vorliegen.

Vorgehen bei unberechtigt abgestellten Fahrzeugen

Wir stehen derzeit kurz vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem örtlichen Abschleppunternehmen. Zukünftig gilt daher folgendes Verfahren:

Kann für ein auf unseren privaten Parkflächen abgestelltes Fahrzeug weder eine gültige Jahresparkmarke noch eine ordnungsgemäße elektronische Registrierung festgestellt werden, kann das Fahrzeug nach entsprechender Prüfung und Dokumentation kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die dadurch entstehenden erforderlichen Kosten werden im rechtlich zulässigen Umfang gegenüber der verantwortlichen Person geltend gemacht.

Diese Maßnahme richtet sich ausdrücklich nicht gegen unsere Dauergäste und berechtigten Nutzer. Im Gegenteil: Wir handeln damit in ihrem Interesse.

Die Parkflächen sind Teil der Verbandsanlage und werden insbesondere durch die Entgelte unserer Dauergäste finanziert, unterhalten und instand gehalten. Es ist daher nicht hinnehmbar, dass die begrenzten Stellplätze durch Badegäste, Schwarzparker oder andere nicht berechtigte Personen belegt werden und anschließend unseren Dauergästen und berechtigten Nutzern nicht zur Verfügung stehen.

Bitte achtet deshalb auch bei euren eigenen Besuchern darauf, dass sowohl die Personen als auch gegebenenfalls deren Fahrzeuge ordnungsgemäß angemeldet werden.

Anmeldung von Übernachtungsgästen

Darüber hinaus erinnern wir daran, dass sämtliche Übernachtungsgäste ausnahmslos anzumelden sind.

Dies gilt nicht nur für eigene Familienangehörige, Freunde und Bekannte, sondern ebenso für mitgebrachte Gäste anderer Besucher – also auch für sogenannte „Freunde von Freunden“.
Jede Person, die auf der Verbandsanlage übernachtet, muss vorher ordnungsgemäß angemeldet werden.

Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die betreffende Person mit einem eigenen Fahrzeug anreist oder bei einem bereits angemeldeten Gast übernachtet.

Mit diesen Regelungen möchten wir klare, faire und für alle gleichermaßen geltende Verhältnisse schaffen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Verbandsanlage dauerhaft in einem guten Zustand zu erhalten und sicherzustellen, dass die vorhandenen Park- und Nutzungsmöglichkeiten denjenigen zur Verfügung stehen, für die sie vorgesehen sind.

Vielen Dank für euer Verständnis, eure Unterstützung und die Beachtung dieser Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Wulf
Präsident
Landes-Kanu-Verband Niedersachsen e. V.


Sportliche Grüße
i.A. Annette Behning

Landes-Kanu-Verband Niedersachsen e.V.
– Geschäftsstelle –
www.kanu-niedersachsen.de

Geschäftsstelle:
Rosenbuschweg 9 b
30453 Hannover
Tel. +49 (0) 511 1056 1269
Mobil: +49 (0) 157 8055 1846
info@kanu-niedersachsen.de

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Di – Do     9°° – 15°° Uhr
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